SEITE: 786 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Brandschutzbeauftrager (Tüv) & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Energieausweis

Von Stefan Mohr am 19.03.2024 09:21 Uhr

Seit 2009 ist der Energieausweis Pflicht. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf Ihres Gebäudes. Während fast jeder den Durchschnittsverbrauch seines Pkw beziffern kann, fehlte diese Information bisher bei Wohngebäuden. Der Energieausweis gehört nunmehr zum Gebäude dazu und gibt beim Mieten oder Kauf wichtige Informationen über die später zu erwartenden Verbrauchsmengen. Aber auch für den Hauseigentümer ist der Energieausweis eine nützliche Sache zum einen um Informationen über den Verbrauch seines Hauses oder für die Vorausberechnung von Mietnebenkosten zu erhalten.

Energieausweis

Der dena Energieausweis.

Der Energieausweis bleibt nach der Ausstellung 10 Jahre gültig. Die Deutsche Energie Agentur dena hat alle Anforderungen übersichtlich dargestellt, um den energetischen Ausgangszustand des Gebäudes zu erfassen. Mit diesen Informationen wird der Energieverbrauch des Gebäudes sehr transparent.

vorteile

Interesse?

Wir betreuen Sie gerne, wenn es um eine Erstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude geht. Viele der notwendigen Angaben haben wir bereits in unseren Unterlagen gespeichert somit müssen wir diese nicht erneut aufnehmen *. Wir, Ihr Gebäude-Energieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk, kennen Ihre Heizungsanlage und Ihre Gebäude durch seine Überprüfungs-, Mess- und Reinigungsarbeiten wie kein anderer. Deshalb können wird sie kompetent, vertrauenswürdig und produktunabhängig beraten.

* Sie sparen eine gute Stunde Arbeitszeit dadurch, dass wir einen Teil dieser Daten bereits erfasst haben.

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